Darf man Nachgespiele Musik veröffentlichen?
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Hallo,
ich spiele Gitarre und frage mich ob ich Lieder aufnehmen darf und z.B. auf Youtube stellen darf.
Muss ich dazu den Produzenten des Liedes um Erlaubnis fragen?
Darf man ältere Lieder nachspielen und online stellen? Wie alt müssen die Lieder sein damit ich dies ohne weiteres darf? -
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Da findest Du die fundiertesten Infos bei der GEMA ( https://www.gema.de/ ). Die sind nämlich dafür zuständig!
Meines Erachtens nach werden auch beim Covern von Liedern Gemagebühren fällig!
Beitrag zuletzt geändert: 4.10.2016 23:15:22 von turmfalken-nikolai -
Danke für die schnelle Antwort!
Da findest Du die fundiertesten Infos bei der GEMA ( https://www.gema.de/ ). Die sind nämlich dafür zuständig!
Meines Erachtens nach werden auch beim Covern von Liedern Gemagebühren fällig!
Dann werde ich mich dort mal schlau lesen. -
inv schrieb:
Dann werde ich mich dort mal schlau lesen.
Im Zweifelsfalle mal eine;Mail mit allen relevanten Fragen hinschicken! Die können Dir mit Sicherheit die richtigen Antworten geben! GEMA Gebühren werden bei Veröffentlichung allemal fällig!
Beitrag zuletzt geändert: 4.10.2016 23:42:03 von turmfalken-nikolai -
turmfalken-nikolai schrieb:
Da findest Du die fundiertesten Infos bei der GEMA ( https://www.gema.de/ ). Die sind nämlich dafür zuständig!
Meines Erachtens nach werden auch beim Covern von Liedern Gemagebühren fällig!
glaube ich so nicht,siehe youtube dort gibt es massig cover versionen,sonst gäbe es die dort ja gar nicht !
aber solche fragen sollte man meiner meinung nach in einem speziellem forum stellen,wo die nutzer auch vertraut sind mit solchen themen.
hier ist mir extrem aufgefallen,das der eine ja sagt und der nächste sagt schon wieder ganz was anderes... -
ga0815 schrieb:
glaube ich so nicht,siehe youtube dort gibt es massig cover versionen,sonst gäbe es die dort ja gar nicht !
.
Meinst Du allen Ernstes nur weil bei Youtube jede Menge solcher Dinge veröffentlicht sind ist dies legal? Und wer sagt Dir das die Nutzer die sowas veröffentlichen nicht Gebühren an die GEMA zahlen?
Hast Du schon mal was vom "Urheberrecht" gehört? i
Wenn ich das geistige Eigentum anderer nutze und das veröffentliche benötige ich die Genehmigung des Urhebers UND muß entsprechende Gebühren zahlen es sei denn der Urheber verzichtet auf diese!
Beitrag zuletzt geändert: 5.10.2016 16:35:37 von turmfalken-nikolai -
Tjaa, schau mal nach bei "Heino" und "Rammstein", also da mal googeln. Da gab's / gibt's wohl ein Schlupfloch in Sachen "Was-darf-der-Urheber-mir-verbieten".
Das war's zum Thema, hab mich da nicht tiefergehend mit beschäftigt, ist mir nur so eingefallen.
Beitrag zuletzt geändert: 5.10.2016 17:42:42 von sonok -
turmfalken-nikolai schrieb:
ga0815 schrieb:
glaube ich so nicht,siehe youtube dort gibt es massig cover versionen,sonst gäbe es die dort ja gar nicht !
.
Meinst Du allen Ernstes nur weil bei Youtube jede Menge solcher Dinge veröffentlicht sind ist dies legal? Und wer sagt Dir das die Nutzer die sowas veröffentlichen nicht Gebühren an die GEMA zahlen?
Hast Du schon mal was vom "Urheberrecht" gehört? i
Wenn ich das geistige Eigentum anderer nutze und das veröffentliche benötige ich die Genehmigung des Urhebers UND muß entsprechende Gebühren zahlen es sei denn der Urheber verzichtet auf diese!
das was du meinst mag in allgemeinen vllt zutreffen,zb unsere politiker mit ihren abgeschriebenen doktor arbeiten,sowas geht gar nicht!
aber ein künstler der nicht kommerzielle zwecke verfolgt und sich dabei frei kreativ an werken anderer orientiert,sowas ist legal und nennt sich glaube künstlerfreiheit.
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ga0815 schrieb:
aber ein künstler der nicht kommerzielle zwecke verfolgt und sich dabei frei kreativ an werken anderer orientiert,sowas ist legal und nennt sich glaube künstlerfreiheit.
Nein, sorry, das ist kompletter Unsinn. Wer das jetzt glaubt und danach agiert kann sich uU auf saftige Bußen etc einstellen. -
ein moderator von guitarworld.de schreibt dazu folgendes:
Also wir haben vor einiger Zeit genau für diesen Fall direkt bei der GEMA angefragt. Aussage war:
Da Youtube selbst eine Vereinbarung mit der GEMA hat, ist es dort erlaubt Coverversionen zu veröffentlichen, sofern diese auch als solche bezeichnet sind und nicht als eigene Songs ausgegeben werden. Des weiteren müssen die Songs direkt bei YouTube verlinkt werden. Das einbetten in beispielsweise die eigene Band-Website wäre eine Veröffentlichung außerhalb YouTubes und somit nicht mehr rechtmäßig.
Was natürlich noch passieren kann, ist das ein Künstler/Rechteinhaber kein Gema-Mitglied ist oder explizit etwas gegen eine Veröffentlichung hat. In dem Fall kann es passieren dass euer Video gesperrt wird, das ist aber dann Sache von YouTube...
und auf tonspion.de findet man diese aussage:
Musik covern bzw. unverändert nachspielen.
Wenn ihr einen Song live oder für eine Aufnahme covern wollt, müsst ihr niemanden um Erlaubnis fragen, sofern ihr das Original nicht wesentlich verändert. Was allerdings nicht geht, ist ein Cover kommerziell zu verwenden, z.B. für einen Werbeclip. Man sollte wohl davon ausgehen, dass Videoanbieter wie Youtube einen Vertrag mit der Gema haben, so dass ein Cover auch ohne Anmeldung legal ist. Genau darüber streiten die beiden Seiten ja schon viele Jahre. Allenfalls kann hier das Cover gelöscht werden, falls es einem Urheber nicht passt, aber verklagen kann und wird euch für ein nicht kommerziell vermarktetes Cover eines Lieds wohl niemand. Zumindest haben wir noch nie davon gehört. Eine Coverversion ist schließlich meistens auch eine Respektsbekundung für das Original.
Beitrag zuletzt geändert: 5.10.2016 21:08:10 von ga0815 -
ga0815 schrieb:
das ist einfach die Verantwortung an YouTube weiter geschoben. Aber gesperrt ist gesperrt.
ein moderator von guitarworld.de schreibt dazu folgendes:
...
Was natürlich noch passieren kann, ist das ein Künstler/Rechteinhaber kein Gema-Mitglied ist oder explizit etwas gegen eine Veröffentlichung hat. In dem Fall kann es passieren dass euer Video gesperrt wird, das ist aber dann Sache von YouTube...
hört sich nicht sehr überzeugend an.
und auf tonspion.de findet man diese aussage:
Musik covern bzw. unverändert nachspielen.
...
aber verklagen kann und wird euch für ein nicht kommerziell vermarktetes Cover eines Lieds wohl niemand. Zumindest haben wir noch nie davon gehört.
Beitrag zuletzt geändert: 5.10.2016 21:44:11 von autobert -
Vor einigen Jahren las man alle Nase lang mal etwas über eine Auseinandersetzung zwischen der GEMA und YouTube. Es ist zwar jetzt etwas stiller darum geworden, aber nicht alles ist geklärt. Siehe dazu
https://www.gema.de/aktuelles/youtube/
Die Wikipedia hat für die eigene Arbeit einen umfangreichen Abschnitt zum Thema Musikrechte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Ich gehe davon aus, dass dieser Artikel eine hohe Relevanz besitzt, da es ja darum geht, dass Wikipedia nicht selbst Urheberrechte verletzt.
Letztendlich noch Youtube selbst:
...und kein Material in deinen Videos einsetzen, dessen Urheberrechte einer anderen Person gehören – z. B. Musiktitel, Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Programmen...
https://www.youtube.com/yt/policyandsafety/de/communityguidelines.html
Bezüglich Youtube kenne ich ein paar Fälle, in denen Youtube solche Eigenproduktionen nach einiger Zeit entdeckt hat und die Videos gelöscht hat. Weitere Konsequenzen für den Hochlader hatte das in den mir bekannten Fällen keine. Diese Fälle liegen etwa 3-4 Jahre zurück.
Andererseits kenne ich jemanden, der ziemlich gut Gitarre spielt und seine Einspielungen auch im Internet veröffentlicht hat (aber nicht bei Youtube).
Beitrag zuletzt geändert: 5.10.2016 22:39:01 von mein-wunschname -
Weiß garnicht was UrheberRecht mit GEMA und YouTube zu tun haben?
Jemand der ein MusikStück geschrieben hat und dafür Zeugen vorweisen kann z.B. durch Veröffentlichung, hat lebens langes UrhenerRecht auf dieses Stück. Hat der Autor sein Recht auf eine VermarktungsFirma übertragen hat die das UrheberRecht.
Die Rechtspechung macht sogar Unterschiede wie genau das Stück nach gespielt wird, wobei selbst einzelne übernommene Phrasen schon als geklaut gelten.
2013 gab es den Streit um den Song "Blurred Lines" gespielt von Robin Thicke und Pharell Williams und dem vermeindlichen Urheber Marvin Gaye "Got to Give It Up" von 1977.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942
Hier die Stücke zum reinhören:
Got to Give It Up
https://www.youtube.com/watch?v=kdnyrnLXFhg
Blurred Lines
https://www.youtube.com/watch?v=yyDUC1LUXSU
Natürlich macht es einen Unterschied wie @tonspion.de richtig sagt ob Du ein Stück auf einem FolkFest vorträgst oder gegen Gebühr in einem FussballStadion.
Hab' vergessen die Links als solche zu markieren
Beitrag zuletzt geändert: 29.11.2016 20:35:17 von mukerbude -
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
Ich meine gehört zu haben, dass das Covern per sé kein Problem darstellt, solange nichts neu gemixt wurde. Man kann zum Beispiel ein Heavy Metal mit einer Opern-Stimme covern. Ob man das dann der Gema melden muss
Wie das jetzt mit der neuen Vereinbarung zwischen der Gema und YouTube ist, weiß ich nicht.
Und war das nicht so, wenn man mit dem Cover Geld verdienen möchte, ein Teil der Erlöse an den Urheber weitergeleitet werden muss? -
eine wirklich fundiert und rechtssichere Auskunft kann Dir hier nur ein Anwalt für Urheberrecht oder die GEMA selber geben! Alle anderen Aussagen sind spekulativ!
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Covern?
Es gibt unterschiedliche Varianten, einfach mal hier informieren
http://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/#
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Covern von Musikwerken anderer darf man in Deutschland für den "Hausgebrauch".
Bei Veranstaltungen möchte die GEMA gerne mitverdienen und kann Euch ggf. bestrafen ( auch bei Strassenmusik), aber das ist ggf. die Sache des Veranstalters. Der hat entsprechende Vereinbarungen mit der GEMA zu treffen und wird deshalb von Euch ggf. eine Liste anfordern, welche Stücke Ihr zu spielen beabsichtigt.
Und damit wäre auch die You-Tube-Frage geklärt.
Wenn Ihr eine CD mit entsprechenden Titeln aufnehmen und verkaufen wollt. Müßt Ihr Euch selbst an die GEMA wenden (weil´s keinen Veranstalter gibt, bzw. weil Ihr in dem Fall selbst die rechtlich verantwortliche Körperschaft/Person seid.)
Zu überlegen wäre noch, was die GEMA ist und welche Ziele sie verfolgt. Da wird zwar immer mit dem Recht des Urhebers auf sein Werk argumentiert. Lustig ist aber, daß die Künstler bzw. ihre Nachfahren (bei denen, die inzwischen verstorben sind) nur selten etwas von dem Geld zu sehen kriegen. Das geht nämlich an große Musikverlage wie Ariola z.B.
Lustig ist auch, daß Musiker aus anderen Ländern, wenn man mit ihnen darüber spricht, sagen: "Nee, wir kriegen da kein Geld. Gema, what´s this shit?. Wenn ich sage, Du kannst meine Lieder spielen, dann kannst DU die spielen!"
Und da entpuppt sich das wieder als so eine Geschichte, die wir dummen Deutschen uns gefallen lassen, während alle anderen ihrer Regierung/Wirtschaft eine lange Nase drehen würden.
Aber, es ist nun mal Gesetz in D-Land. Also, haltet Euch dran (oder schafft es ab.)!
Beitrag zuletzt geändert: 3.12.2017 17:48:33 von john-gunn -
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