Artikel in der Süddeutschen Zeitung "Erben ist ungerecht"
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Ich habe eben in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel gefunden, dessen Aussage man teilen mag oder auch nicht - in jedem Fall finde ich den Denkansatz doch recht interessant: Erben ist ungerecht - und sollte mit 100 Prozent besteuert werden
Interessant ist m.E. vor allem die Argumentationslinie:
Von vielen werde die Erbschaftsssteuer als "wachstumsfeindlich, wirklichkeitsvergessen und - was auch immer das heißen mag - "kommunistisch"" bezeichnet. In Wirklichkeit sei es aber genau umgekehrt: Mit "kollektivistischer Gleichmacherei" habe selbst der Vorschlag einer 100-prozentigen Erbschaftssteuer nichts zu tun, man solle (in Hinsicht auf das geltende Erbrecht) " ehrlich genug sein zu bekennen, dass man das liberal-individualistische Engagement wenigstens zum Teil verrät und feudal-tribalem Denken anhängt".
Immerhin entspringt ja der Erhalt eines Erbes keiner individuellen herausragenden Leistung, sondern nur der Tatsache, zufällig Nachfahre eines reichen Erblassers zu sein.
Man lese sich den Artikel, wenn man will, genauer durch.
der Autor bietet dem potentiellen Erblasser allerdings auch eine Alternative an (die im übrigen unangetastet bleiben soll), und zwar die Schenkung (mit geringerem Steuersatz).
Natürlich ist das ganze nicht vollkommen zuende gedacht - Insbesondere bei der Übergabe von Firmen könnte es dazu kommen, dass ein neu eingeführtes "Nicht-Erbrecht" dazu führen könnte, dass wirtschaftliche Konzentrationsprozesse zunehmen - manch Inhaber, der seinen Betrieb nicht mehr "auf klassische Art" vererben kann, könnte versucht sein, den Betrieb zu veräußern - wobei in der Regel dann
(anonyme) Kapitalgesellschaften dann im Vorteil wären - wodurch juristische Personen wie AGs, die ja nicht sterben (höchstens konkurs gehen o.ä.) im Wirtschaftsleben gegenüber natürlichen Personen (in Form von Personengesellschaften) ein immer größeres Übergewicht erhalten könnten.
Ich weiß aber nicht, inwieweit dieser Einwand stichhaltig ist.
Und, um ein solches reformiertes Erbrecht einzuführen, müsste meines Wissens das Grundgesetz (siehe hier Artikel 14 geändert werden, da ja Art. 14 das Erbrecht ausdrücklich gewährleistet.
Aber ich kann allerdings auch gut reden, denn ich habe ja weder eine große Erbschaft zu erwarten noch viel zu hinterlassen
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Ganz schön utopisch das ganze,erinnert mich an Helikoptergeld http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-131147810.html. Ich kann mir nicht vorstellen wie dieses "enterben" funktionieren soll. Kapitalgesellschaften oder Verkauf vor Ableben wären das geringste Problemm es würden ja Geschäftsanteile oder Geld vererbt b.z.w. vom Staat einkassert. Als ein Problem sehe ich z.B. bei Kleinbetrieben oder landwirtschaftlichen Familienbetrieben die Problematik der meist unentgeldlich mitarbeitenden Ehepartner und Kinder. Vater stirbt und alle sind dann was? Staatliche Angestellte und Mieter, oder Schuldner? Ehe man über solche Dinge nachdenkt sollte erst einmal mit Steueroasen und Gewinnverlagerung aufgeräumt werden. Die EU schafft es ja noch nicht einmal die Migrantenfrage zu lösen, dabei wäre das doch recht einfach händelbar. Alle EU-Länder zahlen 5% ihres Haushaltes in einen gemeinsamen EU Migranten-Topf und daraus wird je nach %Anteil der Migranten das Geld verteilt und schon würden sich Polen, Ungarn u.s.w. sehr gerne um die Unterbringung bemühen, Griechenland wäre saniert...
Beitrag zuletzt geändert: 21.3.2016 17:54:37 von invalidenturm -
Naja, das kann man sehen wie man mag.
Ich denke aber, eine 100% Steuer auf Erbe schadet doch nur denen, die dann nicht wissen, wie sie um diese Steuer drum herum kommen, bzw. sich nicht rechtzeitig mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Das ganze ist reine Utopie und ich sehe es als keineswegs durchdacht an.
Um faire Bedingungen zu schaffen könnte man doch an ganz anderen Punkten ansetzen.
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Ich sehe bei dem SZ Artikel noch einen ganz anderes fehlendes Argument. Wenn ich einen Betrieb nicht vererben kann, welchen Anreiz habe ich dann innovativ zu sein und Werte zu schöpfen? Egal ob ich einen Betrieb, eine Immobilie oder aber auch nur Bargeld habe, am Ende meines Lebens ist es wertlos, da es in das Staatsvermögen übergeht.
Wie würden dann Wohnungen gebaut, wenn es keine privaten Investoren gibt?
Problematisch wird auch die Finanzierung von Unternehmertum der nächsten Generation. Sollten diese nicht mehr den aufgebauten Vermögenswert übernehmen können, finden sie keine Möglichkeit der Finanzierung. Risikokapital ist in Deutschland, entgegen allen Medienberichten, fast nicht zu bekommen.
Man stelle sich vor, man hat das Unternehmen Facebook aufgebaut und die nächste Generation müßte Facebook wieder von null aufbauen.
Wahrscheinlich würden dann alle Unternehmen als Stiftungen geführt, mit den negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen. -
Naja nun ist es geklärt, die Erbschaftssteuer für vererbte Unternehmen mit einem Wert bis zu 50 Mio Euro fällt nicht an, wenn das Unternehmen mindestens 7 Jahre weitergeführt wird. Bis 90 Mio ist es möglich weitreichende Entlastungen zu erhalten sofern das Privatvermögen offengelegt wird. Also wiedermal viel Lärm um nichts. Wenn ein Unternehmen vererbt wird, wird es in den meisten Fällen sowieso mehrere Jahre dauern bis man einen geeigneten Käufer gefunden hat, und nun wartet man halt was länger. Was heisst weiterführen, müssen alle Arbeitsplätze erhalten werden? Was ist eigentlich, wenn mehrere Erben, welche sich uneinig sind, da sind und Erbanteile ausgezahlt werden müssen, um das Unternehmen zu schützen, werden diese dann besteuert? Fragen über Fragen. Ich sehe wieder mal eine Sonderregelung mit viel Gummi den man dehnen kann. Was hätte eigentlich dagegen gesprochen Unternehmenserben genauso wie alle anderen Erben zu behandeln und die angefallene Erbschaftssteuer dem Unternehmenserben zinfrei zu stunden und nach meinetwegen 25 Jahren zu löschen, falls dann das Unternehmen noch in seinem Besitz existiert?
Beitrag zuletzt geändert: 22.9.2016 12:24:30 von invalidenturm -
invalidenturm schrieb:
Naja nun ist es geklärt...
Genau, da können die Bayern Art. 123 ihrer Landesverfassung als abgehakt betrachten:
Art. 123
Quelle:https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XDLGVB9826.pdf?von=00991&bis=01010
(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
(3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.
50 Mio Euro sind ja kein Riesenvermögen.
Beitrag zuletzt geändert: 23.9.2016 12:53:03 von mein-wunschname -
Öhm, die Landesverfassung Bayerns steht auf den Seiten des Landtags von NRW????
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Das haben Dokumentenarchive so an sich,, wie auch Bibliotheken.. Sie stehen weltweit irgendwo umher. ;)
Und Riesenvermögen werden erst im Milliardenbereich gezählt, 50 Mio sind doch nahezu Harz IV Niveau. -
turmfalken-nikolai schrieb:
Öhm, die Landesverfassung Bayerns steht auf den Seiten des Landtags von NRW????
Es gibt noch andere Quellen, es hätte dir freigestanden, danach selbst zu suchen, aber ich habe es für dich getan:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-123.
Auch gleich mit dem richtigen Artikel. Dit isn Sörviss wa -
Sorry, darum gings nicht! Ich war nur verwundert die Landesverfassung von Bayern auf den Landtagsseiten von NRW zu finden!
Aha, nun ist der Minusbewerter also hinter mir her!
Beitrag zuletzt geändert: 23.9.2016 17:05:31 von turmfalken-nikolai -
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