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Gericht verbietet Verkauf von Apple-Geräten in Deutschland

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  1. Autor dieses Themas

    autobert

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    wie diesem Artikel auf Golem zu entnehmen ist hat das Landgericht Mannheim ein Verkaufsverbot gegen Apple Mobil-Geräte verhängt, da diese gegen von Motorola patentierte Sendeverfahren verstossen:
    In dem Gerichtsentscheid heißt es: "Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern", die gegen von Motorola patentierte Verfahren zum "Senden der Vielzahl von Blöcken von Informationen über eine vorbestimmte Anzahl von Kanalressourcen" und des Bestimmens "einer Anzahl aus der Vielzahl von Blöcken, die noch gesendet werden müssen", verstoßen. Das Landgericht bezieht sich damit auf die Europäischen Patente 1010336 (B1) und 0847654 (B1)


    Haltet ihr es in der heutigen Zeit noch für richtig dass solche allgemein nützlichen Patente geschützt werden? Oder sollte man sie nach 1-3 Jahren zum Allgemeingut machen? Die Frist deshalb damit der Entwickler seine Entwicklunskosten über den Wettbewerbsvorteil wieder verdienen kann.

    Beitrag zuletzt geändert: 6.11.2011 7:42:24 von autobert
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  3. Was sollen das denn für tolle Sendeverfahren sein? Kommunizieren kann man meiner Meinung nach, wie man will, und Geräten darf man ebenso beibringen, zu kommunizieren, wie man will. So sehe ich das zumindest. Kommunikation muss einfach rechtlich immer uneingeschränkt möglich sein, da darf es dann nur noch an der technischen Realisierbarkeit scheitern.

    Oder wie würden diese Idioten das finden, wenn sie plötzlich von allen, die eine von ihnen genutzte Kommunikationstechnik erfunden und nicht offiziell freigegeben haben, bzw. von deren Nachkommen, verklagt würden?

    Ich bin in Sachen Patentschutz und Urheberrechtsschutz zwar komplett anderer Meinung, als ihr beide (ich bin je nach Art für eine sehr lange Schutzlaufzeit), aber in solchen Fällen sind wir uns dann ja doch einig.
  4. schnookerippsche

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    Also irgendwie verstehe ich die Patente vom Inhalt und der Formulierung nicht ganz. Sind wohl wieder solcheTrivialpatente, die alles verbieten was nur annähernd unter die Kategorie fallen könnte.
    Und wer ist eigentlich dieser Patentexperte Florian Müller? Habe da was gehört dass der mit Microsoft unter einer Decke steckt paidContent.org. Weiß da jemand mehr?
  5. Autor dieses Themas

    autobert

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    drafed-map schrieb:
    Was sollen das denn für tolle Sendeverfahren sein?
    Patent 1010336 (B1) ermöglicht die schnellere Freigabe von Bandbreite bei Datenübertragungen.
    Patent 0847654 (B1) synchronisiert den Nachrichtenstatus ((un)gelesen Gelösct etc.) auf mehreren Geräten eines Benutzers(ursprünglich für Pager gedacht) ausserdem ein Verfahren um Einstellungen (z.B.: Weckzeit, Art der Benachritigung bei einem Alarm) mehrerer Geräte eines Benutzers zu synchronisieren (ebenfalls ursprünglich für Pager).

    drafed-map schrieb:
    Ich bin in Sachen Patentschutz und Urheberrechtsschutz zwar komplett anderer Meinung, als ihr beide (ich bin je nach Art für eine sehr lange Schutzlaufzeit), aber in solchen Fällen sind wir uns dann ja doch einig.
    Ich habe doch nur eine Frage in den Raum gestellt und bisher nicht zu erkennen gegeben was ich davon halte. Meine Meinung dazu ist zwiespältig: das 1.genannte Patent sehe ich als überaus nützlich an, weil dadurch Resourcen (Bandbreite) gespart wird, hier könnte man durchaus eine Verkürzung der Schutzzeit in Betracht ziehen.
    Das 2. dient nur dem Komfort des Benutzers, ist also nur ein Verkaufsargument, hier wäre ich strikt dagegen das die Schutzzeit verkürzt wird.

    Ich hoffe dass die abgegebene Kurzbeschreibungen einiger massen korrekt sind, denn mein Schulenglisch liegt fast 40 Jahre zurück und technische bzw. Programmierdokumentationen lese ich seit längerer Zeit auf deutsch. Lest es also bitte selbst auf Englisch wenn ihr genaueres wissen wollt.

    Beitrag zuletzt geändert: 6.11.2011 8:13:18 von autobert
  6. autobert schrieb:
    drafed-map schrieb:
    Ich bin in Sachen Patentschutz und Urheberrechtsschutz zwar komplett anderer Meinung, als ihr beide (ich bin je nach Art für eine sehr lange Schutzlaufzeit), aber in solchen Fällen sind wir uns dann ja doch einig.
    Ich habe doch nur eine Frage in den Raum gestellt und bisher nicht zu erkennen gegeben was ich davon halte.
    Ich weiß aber aus anderen Themen, dass du eigentlich nicht viel von langen Schutzzeiten hältst.


    autobert schrieb:
    das 1.genannte Patent sehe ich als überaus nützlich an, weil dadurch Resourcen (Bandbreite) gespart wird, hier könnte man durchaus eine Verkürzung der Schutzzeit in Betracht ziehen.
    Das 2. dient nur dem Komfort des Benutzers, ist also nur ein Verkaufsargument, hier wäre ich strikt dagegen das die Schutzzeit verkürzt wird.
    Meiner Meinung nach darf so etwas nicht ausschlaggebend für die Schutzzeit sein. Wie groß das Interesse der Allgemeinheit daran ist, ändert nichts an den Anspruchsrechten des Erfinders oder Urhebers. Ich sehe die aufgeführten Verfahren aber einfach nicht als schützenswert an, denn immerhin kann jeder solche Verfahren entwickeln und zwar ohne Kenntnis darüber, wie der erste es realisiert hat.

    Kommunikation muss einfach frei sein. Wenn jemand ein neues Wort erfindet, dann schützt er dieses ja auch nicht, so dass jeder, der es aussprechen, oder aufschreiben will, Lizenzgebühren entrichten muss.

    Beitrag zuletzt geändert: 6.11.2011 11:12:11 von drafed-map
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